Stand: [TT.MM.JJJJ einfügen] · Betrifft die interne Urlaubsverwaltung unter [eure-domain.tld]
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:
[Firma GmbH]
[Straße Nr.]
[PLZ Ort]
Österreich
Firmenbuchnummer: [FN xxxxx x, sofern vorhanden]
E-Mail: [datenschutz@eure-domain.tld]
Telefon: [+43 ...]
Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt, da nach Art. 37 DSGVO keine Pflicht dazu besteht (keine umfangreiche systematische Überwachung oder Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten als Kerntätigkeit).
Diese Anwendung ist ein internes, passwortgeschütztes Tool zur Verwaltung der Urlaubskonten und händisch eingetragenen Urlaube der Mitarbeiter:innen von [Firma GmbH]. Sie ist nicht öffentlich zugänglich; Zugang haben ausschließlich Administrator:innen und Team-Vorgesetzte über eigene Benutzerkonten. Mitarbeiter:innen ohne eine dieser beiden Rollen haben keinen eigenen Zugang zur Anwendung.
Zur Verwaltung der Urlaubskonten verarbeiten wir folgende Daten der Mitarbeiter:innen:
| Daten | Zweck |
|---|---|
| Vor- und Nachname | Zuordnung von Urlaubseinträgen und Urlaubsstand |
| Team-/Abteilungszugehörigkeit | Filterung in Kalender/Übersicht, Zugriffsbeschränkung für Team-Vorgesetzte |
| Eintritts-/Austrittsdatum (optional) | Information für die Personalverwaltung |
| Urlaubsstand lt. Lohnverrechnung (Tage) inkl. Stand-Datum | Anzeige eines ungefähren Resturlaubs in der Übersicht |
| Eingetragene Urlaubszeiträume (Von/Bis, Tage, optionale Notiz) | Kernfunktion der Anwendung: Urlaubsverwaltung |
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung des Dienst-/Arbeitsvertrags) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. den arbeits- und urlaubsrechtlichen Aufzeichnungspflichten (u. a. Urlaubsgesetz).
Für Administrator:innen und Team-Vorgesetzte wird ein Benutzername sowie ein sicher gehashtes Passwort gespeichert (das Passwort selbst ist zu keinem Zeitpunkt im Klartext einsehbar, auch nicht für uns). Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer sicheren, personalisierten Nutzung der Anwendung).
Zum Schutz vor automatisierten Anmeldeversuchen (Brute-Force-Angriffe) speichert die Anwendung bei fehlgeschlagenen Login-Versuchen vorübergehend die IP-Adresse des zugreifenden Geräts zusammen mit der Anzahl der Fehlversuche. Diese Daten werden bei einem erfolgreichen Login sofort gelöscht bzw. spätestens nach [7] Tagen automatisch entfernt, sofern keine aktive Sperre mehr besteht. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der IT-Sicherheit der Anwendung).
Diese applikationsseitige Speicherung ist von den unten unter Punkt 5 beschriebenen Server-Logfiles des Hosting-Anbieters zu unterscheiden.
Nach der Anmeldung wird ein Sitzungs-Token im sogenannten Session-Storage des Browsers abgelegt – einem Speicherbereich, der ausschließlich lokal im Browser existiert, automatisch gelöscht wird, sobald der Browser-Tab geschlossen wird, und niemals automatisch an Dritte übertragen wird. Es werden keine Cookies gesetzt.
Dieser Speicherzugriff ist gemäß § 165 Abs. 3 TKG 2021 (Umsetzung von Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie) von der Einwilligungspflicht ausgenommen, da er unbedingt erforderlich ist, um die von der Person ausdrücklich gewünschte Funktion – eingeloggt zu bleiben, während sie die Anwendung nutzt – bereitzustellen. Ein Cookie-Consent-Banner ist daher nicht erforderlich, da keine einwilligungspflichtigen Cookies oder vergleichbaren Speicherzugriffe (z. B. für Tracking, Analyse oder Werbung) eingesetzt werden.
Administrator:innen und Team-Vorgesetzte können die Urlaubsübersicht als CSV-Datei exportieren, etwa zur Weitergabe an die Personalverrechnung. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO bzw. lit. c DSGVO, soweit die Weitergabe an die Personalverrechnung gesetzlich veranlasst ist.
Eine Übermittlung an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, mit folgender Ausnahme:
Eine Übermittlung in Länder außerhalb der EU/des EWR findet [nicht statt / findet statt, sofern der Hosting-Anbieter außerhalb der EU sitzt – bitte prüfen und anpassen].
Unser Hosting-Anbieter erstellt beim Aufruf der Anwendung technisch bedingt Logfiles. Diese sind wie folgt konfiguriert:
Da die verbleibenden Log-Daten keinen Personenbezug mehr aufweisen, ist dafür keine gesonderte Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO erforderlich.
Mitarbeiterdaten und eingetragene Urlaube werden für die Dauer des Dienstverhältnisses sowie anschließend entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert (insbesondere aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Gründen, in der Regel [Aufbewahrungsdauer laut eurer Einstellung, z. B. 7 Jahre] nach Austritt). Die Anwendung löscht Daten nicht automatisch - die Entscheidung über die tatsächliche Löschung trifft [Firma GmbH] im Einzelfall unter Berücksichtigung aller einschlägigen Aufbewahrungspflichten.
Anmeldeversuche/IP-Sperren: siehe 3.3. Server-Logfiles: siehe 5.
Ihnen stehen nach der DSGVO folgende Rechte zu:
Für alle Anliegen wenden Sie sich bitte an die unter Punkt 1 genannten Kontaktdaten.